Das mit dem Feinstaub können Wohnungs- und Hausbewohner fast schon täglich an den Dachfenstern studieren. Eines unserer, das wir gerne tagtäglich sauber halten (allen Vögel mag verziehen sein), zeigte am 1. Januar 2025 nur allzu deutlich, was für Mengen an Feinstaub sich mit dem Silvester-Feuerwerk auf unsere Trierer Dächer legte und damit auch in die Lungen der Feiernden.
Einem Feinstaubproduzenten geht es mit dem 31. Dezember 2024 duch ein Verbot an den Kragen: den vor dem 22. März 2010 installierten Holzöfen, die nicht den Grenzwerten der 1. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Stufe 2 entsprechen, müssen mit dem 1. Januar 2025 abgeschaltet sein!
Sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen mit Datum zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 auf dem Typenschild – wobei das Datum der Typprüfung ausschlaggebend ist – dürfen nur noch unter folgenden Bedingungen weiter betrieben werden: sie verbleiben an ihrem Standort und halten die folgenden Grenzwerte ein: 0,15 g /m3 Feinstaub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid.
Ansonsten stand ein Partikelfilter bzw. ein Partikelabschneider im Raum – bis zum 31. Dezember 2024.
Und jetzt – wenn im Jahr 2023 1,9 Millionen ältere Öfen von der Regelung betroffen waren, hätten in Deutschland pro Woche fast 37.000 Öfen umgerüstet bzw. ausgetausche werden sollen.
Wer das vergessen hat, sollte es jetzt schnell anpacken! Holzöfen sollten nicht tagtäglich dazu beitragen, dass übermäßig viel Feinstaub in die Luft entweicht. Und: sparen Sie sich Bußgelder. Die Filter oder der Austausch können günstiger sein.
Folgende Information an alle Besitzer mit „alten“ Holzöfen wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verfasst:
• Bis zum 31. Dezember 2024 [mussten] alte Holzöfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden, wenn diese Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten oder nicht nachgerüstet wurden
• Wer weiter einen Holzofen nutzen will, sollte laut DUH unbedingt auf ein Gerät mit dem „Blauen Engel“ des Bundesumweltministeriums zurückgreifen oder den Bestandsofen zwingend mit nachgerüstetem Partikelabscheider betreiben
• Neue Zahlen der Europäischen Umweltagentur belegen 69.865 Todesfälle durch Feinstaub pro Jahr in Deutschland
Zum 31. Dezember 2024 [lief] die amtliche Frist für alte Holzöfen aus, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden und Schadstoffgrenzwerte für Bestandsanlagen nicht einhalten oder nicht nachgerüstet wurden. Alte Holzöfen sollten nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stillgelegt, durch einen neuen Holzofen mit dem Standard des „Blauen Engels“ ersetzt oder mit einem Partikelabscheider zur wirksamen Abgasreinigung nachgerüstet werden. Holzöfen und andere Holzheizungen stoßen in Deutschland mittlerweile mehr Feinstaub aus als der gesamte Straßenverkehr. Laut neuestem Bericht der Europäischen Umweltagentur von 2024 ist Feinstaub in Deutschland für 69.865 Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Da ein Teil des ausgestoßenen Feinstaubs aus klimaschädlichen Rußpartikeln besteht, trägt das Heizen mit Holz zudem zur Erderhitzung bei.
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die vielen Holzöfen und anderen Holz- und Kohleheizungen in Deutschland vergiften die Luft in unseren Wohngebieten und schaden sowohl unserer Gesundheit als auch dem Klima. Aus Umweltgründen wäre es am besten, wenn konsequent auf nachhaltige Heizalternativen zurückgegriffen würde. Wer aber weiter einen Holzofen nutzen möchte, sollte sein altes Gerät dringend durch einen Ofen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ersetzen oder mit wirksamer Technik zur Abgasreinigung nachrüsten. Dadurch wird unsere Atemluft zumindest deutlich weniger belastet. Gar nicht zu handeln und einen betroffenen Ofen über den Stichtag hinaus illegal weiter zu nutzen, kann richtig teuer werden: Dann droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.“
Kaminöfen mit dem Blauen Engel müssen deutlich strengere Anforderungen erfüllen als neue marktübliche Holzöfen und werden nur mit Partikelabscheider und Katalysator ausgeliefert. Beide Techniken sind für eine wirksame Abgasreinigung wichtig. Partikelabscheider sind elektrische Filter für Holzheizungen und können ultrafeine Partikel im Abgas um mehr als 90 Prozent mindern. Wird zusätzlich ein Katalysator verwendet, werden außerdem weniger gasförmige Schadstoffe in die Umwelt ausgestoßen.
„Betroffene Ofenbesitzer sollten nicht versuchen, die gesetzlichen Anforderungen lediglich durch eine Nachmessung durch den Schornsteinfeger oder eine Herstellerbescheinigung einzuhalten. Beides sind Optionen, welche die Verordnung einräumt. Aber die zu erfüllenden Schadstoffgrenzwerte für alte Öfen sind äußerst lasch und der Umwelt ist damit nicht geholfen. Auch der bloße Austausch durch einen neuen marktüblichen Holzofen ist keinesfalls ausreichend: Diese dürfen heute noch immer deutlich mehr Partikel ausstoßen als ein über 20 Jahre altes Dieselauto ohne Filter und haben im Gegensatz zu Öfen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel in der Regel keine Technik zur Abgasreinigung inbegriffen“, betont Axel Friedrich, internationaler Experte für Luftreinhaltung.
Laut der neuesten Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks von 2023 waren noch mindestens 1,9 Millionen ältere Öfen von der gesetzlichen Regelung betroffen und zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung vorgemerkt. Die Regelung ist Bestandteil der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sieht zudem Ausnahmen für bestimmte Ofentypen vor. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger können Auskunft darüber geben, welche Geräte von der Regelung betroffen sind.
Links:
• Blauer Engel für Kaminöfen: https://www.blauer-eng…kaminoefen
• Bundesverordnung mit Regelungen für alte Öfen: https://www.gesetze-im…/__26.html
+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. +
Vortext: Christoph Maisenbacher
Quelle: Deutsche Umwelthilfe – 2. Januar 2025
Foto: Clay Banks – Unsplash
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