Ein Thema das bei RE/MAX Verkäufer-Kundenbesuchen immer dann ansteht, wenn es sich um ein Haus mit noch laufendem Bankdarlehen handelt: wie hoch fällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf und damit vorzeitiger Rückführung eines Immobiliendarlehens aus. Meist zögern die Immobilieneigentümer mit der Fragestellung an ihre Bank, weil sie vorab keine unnötigen Kosten generieren wollen.
mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 14. Dezember 2022 (17 U 132/21) ist festgehalten, dass das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens (zumeist Immobiliendarlehens) nicht berechnet werden darf.
Im vor dem OLG behandelten Fall hätte der Kläger gegenüber der beklagten Bank 100 Euro als Pauschale zu zahlen gehabt.
Die Bank würde hierbei den Kunden unangemessen benachteiligen und sei auch verpflichtet, diesen Verwaltungsaufwand nicht gesondert vergüten zu lassen, begründete das OLG sein Urteil.
Das Oberlandesgericht verwies zudem in seiner Entscheidung auf den Sachverhalt, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von einem durchschnittlichen Verbraucher nur schwer nachzuvollziehen sei. Die Bank hingegen ohne großen Aufwand über das ihr vorliegende Computerprogramm sehr einfach eine Berechnung durchführen könne.
+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. + Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen +
Text: Christoph Maisenbacher
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de – 26. Dezember 2022
Foto: Gerd Altmann – geralt / pixabay. com
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