Fördergelder für Effizientes Heizen und Sanieren und auch Bauen

Das Thema Fördergelder für ein effizientes Bauen und Sanieren in Deutschland ist steten Veränderungen ausgesetzt. Mitunter gibt es andere Zuständigkeiten, mitunter ist der Finanzierungstopf leer oder wird gestrichen. Die letzte „Streichung“ betraf die Energieberater*innen. Doch sollte hier nicht gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden: die Fördersätze bzw. die sog. „maximalen Zuschussbeträge“ wurden nicht gestrichen, sondern von 80 % auf 50 % des „förderfähigen Beratungshonorars“ reduziert.

Um einen eigenen Überblick über den Ist-Zustand der Förderungen zu bekommen, hat RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg ein Online-Webinar besucht und bedankt sich gleich vorweg bei dem Diplom-Ingenieur und Architekten Jan Karwatzki vom Öko-Zentrum NRW für seinen Input.

Die wichtigsten Internetportale möchten wir gleich vorneweg notieren
_ Zum einen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Sachen Neubau, Sanierung zu einem Effizienzhaus, Erhöhung der Energieeffizienz, Dämmung, Fenster erneuern, Sonnenschutz, Lüftungsanlage, Energieeinsparung, klimafreundliche Heizung oder Photovoltaik bis hin zu Einbruchsschutz, Smart Home oder barrierefreiem Umbau: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/

_ zum anderen die BAFA (das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit den Förderungen „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ von Bestandsgebäuden- Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und die „Heizungsoptimierung“, welche auch die Reduzierung der Staubemissionen beinhaltet: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

Heizungsanlagen-Förderung

Die Reduzierung der CO2-Emmission steht ganz oben auf der politischen to-do-Liste. Deswegen werden klimafreundliche Heizungsanlagen gefördert und schnell-Entscheider*innen belohnt:

Der im Raum stehende Höchstsatz der Förderung von Heizungsanlagen beträgt maximal 70 %.

Dieser Betrag splittet sich in:
_ eine Grundförderung von 30 % die alle Antragssteller*innen erhalten
_ einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %, sofern die Wohneinheiten in Folge nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen versorgt werden (der Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 % gilt bis 2028)
_ ein Einkommens-Bonus von 30 % für selbstnutzende Wohnungseigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro
_ einen Effizienz-Bonus in Höhe von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle

Bei Mehrfamilienhäusern gliedern sich die förderfähigen Kosten für Heizungsanlagen in
_ 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
_ je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit
_ je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit

Bei dezentralen Wärmeerzeugern in entsprechenden Wohngebäuden würde die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten durch die Wohneinheiten geteilt werden.

Zum Thema KfW-Heizungsförderung siehe auch: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/?redirect=447233

Investitionskosten-Förderung

Mit dem Jahr 2024 stehen auch in Sachen „Gebraucht-Immobilien“ neben den förderfähigen Kosten für den Heizungstausch weitere förderfähige Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen im Raum. So für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung oder Fenstertausch), der Lüftungstechnik oder der Heizungsoptimierung. Hier variieren die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden von 30.000 Euro pro Wohneinheit oder 60.000 Euro je Wohneinheit, wenn die Maßnahmen in Folge eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP – siehe auch: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/individueller-sanierungsfahrplan-isfp-modernisieren-mit-koepfchen-59828 ) umgesetzt werden.

Diese förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen können jedes Kalenderjahr erneut in Anspruch genommen werden! (Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch stehen im Gegensatz dazu nur einmalig zur Verfügung).
Auch gibt es von der KfW sogenannte „Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen“ für Menschen, die z.B. auf Grund ihres Alters oder Einkommens keine Kredite erhalten würden.

Die vom BAFA geförderten Effizienzmaßnahmen benötigen die Einbindung von Energieeffizienz-Experten*innen. Wobei es allgemein ratsam wäre, sollte ein bestehendes Gebäude modernisiert werden, hier Spezialisten*innen in Sachen Energieeffizienz anzusprechen.

Denn – und auch das gehört zum Alltag – nicht alle Unternehmen unterstützen den Weg in eine CO2-freie Zukunft oder lieben Papiere in Sachen Anträge. Oder sie finden, dass das „Alte“ immer noch „funktioniert“. Doch wenn Sie bei Ihren Modernisierungs- bzw. energetischen Sanierungs-Maßnahmen von der BEG (der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“) profitieren wollen, benötigen Sie die von der KfW oder dem BAFA verlangten Unterlagen.

Und bitte beachten Sie: aktuell kann ein Förderantrag erst dann gestellt werden, wenn die geplanten Maßnahmen bereits beauftragt sind. – Ausnahmen bestehen dann, wenn die Beauftragung erst nach einer Zusage der Förderung erfolgen kann.

Und wer sich nach dieser Information ärgert, dass ein bereits gestellter Antrag in Sachen Förderung von Wärmeerzeugern jetzt interessanter zu sein scheint, der kann den Antrag nach der alten Richtlinie zurückziehen und direkt einen neuen Antrag – ohne Sperrfrist und bis Ende 2024 – nach der neuen Richtlinie stellen.

Neubau-Förderung

Auf das in Bezug auf Gebraucht-Immobilien weniger interessante Thema „Neubau-Förderung““ möchten wir Sie dennoch mit folgendem Link hinweisen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/

 

+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. + Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen +

Text: Christoph Maisenbacher
Quelle: Webinar von Jan Karwatzki / Wienerberger Wissen – 20. August 2024
Foto: Andreas Lischka / webandi – Pixabay. com – bearbeitet

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