Wir möchten unser Haus verkaufen, aber wir wissen noch nicht, ob wir das Haus ganz, teilweise oder auf Rentenbasis verkaufen wollen. – So oder so ähnlich kommen aktuell Anfragen an unsere Büros von RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg. Und natürlich versuchen wir hier – trotz unserer Ausbildung als Immobilien-Verkaufs-Makler – auch eine kundengerechte Beratung in den Raum zu stellen.
Was gäbe es abzuwägen? Paare, die in einem konkreten Moment ihres Zusammensein zu der Entscheidung gekommen sind, dass sie sich vom geliebten Haus jetzt verabschieden wollen und keinen Garten mehr pflegen, keine Treppen mehr überwinden wollen, haben ein klares Ziel vor Augen: eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, zumeist mit Aufzug oder gar eine der Lösungen in Sachen betreutes Wohnen.
Doch es gibt Familien, die sich nicht von ihren vier Wänden trennen wollen und deshalb den Immobilienmakler mitunter mit Fragen begegnen, zu denen wir hier eine Orientierung notieren wollen.
Und möglicherweise Geld für sich oder auch zur Unterstützung der Kinder vorliegen zu haben.
_ Eine nahestehende Lösung wäre die erneute Belastung der Immobilie, wenn man sie sozusagen bei der Bank als Sicherheit einbringt. Mit einem Darlehen könnte hier eine schnelle, unkomplizierte und kalkulierbare Lösung gefunden werden. Wobei eine Rückzahlung – wie wir das bei unserer Kurz-Recherche erfahren konnten – beim Erreichen des Alters von 75 Jahren liegen sollte.
_ Eine zweite und Immobilienmakler-nahe Lösung wäre der Verkauf der Immobilie und der Verbleib als Mieter. – Hier bietet man dem Käufer – ich würde ihn Investor nennen – ein Renditeobjekt an, in welchem man selbst wohnt und dessen Kauf in irgendeiner Form eine „passende“ Rendite abwerfen muss. – Man wird hier allerdings nicht mit den gleichen Zahlen aufwarten können, als wenn man sein Haus verkauft.
_ Aktuell „modern“ scheint der „Teilverkauf“ zu sein. Wenn man danach googelt, so wird man geradezu überschüttet von Angeboten Hier sollte man gut abwägen, denn es gibt hier einiges an Varianten, die zum Teil für die Verkaufenden angenehmer aber auch unangenehmer sein können (wenn zum Beispiel Sanierungen und Renovierungen selbst gezahlt werden müssen – ohne Unterstützung des Miteigentümers). Auch sollte man darauf gefasst sein, dass monatliche Zahlungen damit verbunden sind. – Interessant ist die Lösung, dass der Teilverkauf auch wieder rückgängig gemacht werden kann.
_ Ein weiterer Schritt hin zu einem Verkauf mit beim Verkäufer verbleibendem Wohnrecht ist die Leibrente. Um hierbei überhaupt „in Frage“ zu kommen, sind zumeist Voraussetzungen in Bezug auf das eigene Alter zu erfüllen. Aber auch der eigene finanzielle Hintergrund. Denn zumeist erhält man nur ein zusätzliches (kleines) Plus als „Rentenzahlung“ und auch keinen Betrag X als Anzahlung. – Die Lösung „Leibrente“ ist für den Fall interessant, wenn keine Erben vorhanden sind und die Immobilie einfach ohne weitere Kosten zu verursachen weiter bewoht werden will. Sie sind in Folge des Verkaufs mit lebenslanger Rente nicht mehr Eigentümer – besitzen jedoch ein Wohnrecht. Doch auch hier sind die Verträge genau zu studieren. Und Sie sollten sich nicht vorstellen, dass die Leibrente jetzt große Sprünge ermöglicht. Sie ist ein Bonbon zu Ihrer Rente.
_ Achtung bei der Leibrente, wenn diese nämlich sich als Umkehrhypothek herauskristallisiert, dann wird es für vorhandene Erben ungemütlich. Denn eine Umkehrhypothek – also eine Hypothek auf Ihr Haus – wird auf eine Laufzeit festgelegt. Sie kann eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente darstellen, welche über die Laufzeit ausgezahlt wird. Oder auch eine Kombination von beidem sein. Sie sind jedoch weiter Eigentümer und verantwortlich für Ihre Immobilie. Auch wird am Ende die Immobilie verkauft werden müssen, wenn das Darlehen nicht durch Erben abgelöst wird.
Wie Sie nun entscheiden, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder beleihen. Wägen Sie ab, wohin die Reise gehen soll. Besprechen Sie dies mit Ihren Kindern – sofern vorhanden. Oder folgen Sie einfach Ihrem Bauchgefühl.
Unser RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg-Rat wäre, sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe zu wenden. Denn hier wird eine objektive Waage der Argumentation aufgestellt und Sie werden auf die Vor- und Nachteile zu den möglichen Lösungen hingewiesen. Und vor dem letzten Schritt: gönnen Sie sich den Rat eines Rechtsanwalts, denn die Dinge, die zwischen den Zeilen stehen, sollten am Ende sich nicht zum Nachteil für Sie entwickeln.
Gerne verweisen wir Sie am Ende unseres Textes auf zwei Interessante Texte der Verbraucherzentrale:
_ zum Thema Teilverkauf: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/teilverkauf-der-eigenen-immobilie-was-sind-die-haken-der-angebote-48054
_ zum Thema Umkehrhypothek und Leibrente: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/umkehrhypothek-und-leibrente-mietfrei-im-zuvor-eigenen-haus-wohnen-10758
+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. + Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen +
Text: Christoph Maisenbacher – eigene Recherche und der zitierte Link
Foto: StockSnap – Pixabay. com
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