+ UPDATE + Nach sieben Tagen der Unsicherheit ist zumindest mit dem 1. Februar 2022 klar: alle vor dem verkündeten Stopp der KfW-Förderung eingereichten Anträge werden bearbeitet +
+ UPDATE + Bitte beachten Sie die ebenfall wieder gestartete „Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden“ mit / unter dem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
+ UPDATE + Mit dem 20. April 2022 gibt es wieder einen Stop: Die KfW notiert: „Die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten sind erschöpft!“ – Dass es weitergeht und wie es weitergeht erfahren Sie unter dem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/.
Baufrauen und Bauherren wurden von dem am 24. Januar 2022 verkündeten Regierungs-Stopp der KfW (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Bereich Effizienzhaus 55 (EH 55), EH 40 und der Energetischen Sanierung eiskalt erwischt.
Somit werden bis auf weiteres keine Neubauvorhaben, welche um 45 bis 60 Prozent weniger Energie als ein Standard-Neubau (bzw. 55 bis 40 Prozent der Energie eines Standard-Neubaus benötigen würden), gefördert.
Um welche Summen geht es? Bevor wir hier spekulativ werden, zitieren wir aus https://www.foerder-welt.de: Sie bauen ein KfW-Energieeffizienzhaus 40 Plus und nehmen dafür den KfW-Kredit „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)“ in Höhe von 150.000 Euro in Anspruch. Da Ihr Haus sehr energieeffizient ist, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 25 %. Dies entspricht 37.500 Euro. Damit reduziert sich Ihre Kreditsumme auf 112.500 Euro.
Somit fehlt der/m oben skizzierten Baufrau / Bauherren für ihre Baufinanzierung der Betrag von 37.500 Euro, welche nicht so einfach ersetzt werden kann. Der Zinssatz – sollten die Voraussetzungen stimmen – wird sich für das geplante Bauvorhaben erhöhen oder es müssen Abstriche eingeplant werden. Im schlimmsten Fall muss ein Bauvorhaben durch den Förder-Stopp und dem damit verbundenen fehlenden Tilgungszuschuss annulliert werden.
Da wir als RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg Immobilienmakler zumeist mit Kunden zusammenarbeiten, welche „gebrauchte Immobilien“ erwerben, möchten wir Sie vor allem auf die Alternativen zur KfW-Förderung in Sachen „energetische Sanierung“ hinweisen:
Denn (vgl. den unten übernommenen Text) wird die BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)-Förderung fortgesetzt! – Bitte lesen Sie dazu auch die sehr ausführliche Auflistung unter https://www.handwerk.com/kfw-foerderung-gestoppt-diese-massnahmen-sind-nicht-betroffen .
Ebenso bleiben die Förderinstitute der Bundesländer weiterhin mögliche Ansprechpartner. Die für Ihr Bundesland zuständigen Institute können Sie über folgenden Link abrufen: https://www.investitionsbank.info/ .
Einzelne Kommunen haben möglicherweise eigene Förderprogramme, welche von Ihnen auch nicht ungenutzt bleiben sollten.
Um das bei unseren Gesprächen immer wieder formulierte „ich glaube, dass“ eindeutiger werden zu lassen, zitieren wir gerne nochmal die über das Presseportal veröffentlichte Meldung der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. zu der vom Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) formulierten Nachricht:
„Vorläufiger Stopp bei KfW-Fördermitteln
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann seit dem 24. Januar 2022 vorerst nicht mehr über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezogen werden. Der Grund: die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind ausgeschöpft, sodass die Bundesregierung die KfW-Programme zur Umsetzung der BEG gestoppt hat. Das Serviceportal „Intelligent-heizen.info“ informiert darüber.
Da das zur Verfügung stehende Kontingent an BEG-Haushaltsmitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro für die KFW-Förderprogramme bereits ausgereizt ist, haben der Vorstand der KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Förderstopp beschlossen. Besonders bei Anträgen für die Neubauförderung des Effizienzhauses 55, die ursprünglich Ende Januar enden sollte, verzeichnete die KfW im Januar einen enormen Anstieg bei Förderanträgen.
Nicht betroffen vom Förderstopp sind Maßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder der Einbau einer neuen Heizung, die durch die BEG über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.
Keine Anträge mehr für KfW- Förderung im Neubau und bei Sanierung
Wer einen Neubau plant oder ein bestehendes Gebäude auf ein neues Energieniveau bringen möchte, kann vorerst keine finanzielle Hilfe durch die BEG bei der KfW beantragen. Die KfW-Förderung umfasst Kredite und Zuschüsse für den Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses ebenso wie für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus. Der Förderstopp wirkt sich auf alle KfW-Förderbereiche aus:
x Effizienzhaus 55 im Neubau
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung angekündigt, die BEG anzupassen und stärker auf die Modernisierung von Bestandsgebäuden auszurichten. Hintergrund war, dass sich das Effizienzhaus 55 im Neubau als Standard etabliert hatte und ein anderer Fokus in der Förderung gesetzt werden sollte. Aus diesem Grund wurde das Auslaufen des Förderangebots für den 31. Januar 2022 angekündigt. Nun endet das Programm mit sofortiger Wirkung.
x Effizienzhaus 40 im Neubau
Was die Energieeffizienz angeht, ist das Effizienzhaus 40 auf einem höheren Niveau als das Effizienzhaus 55. Dieses Förderangebot sollte ursprünglich 2022 weiterlaufen und setzt nun vorläufig aus. Über die weitere Zukunft soll noch entschieden werden – und zwar vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme.
x Energetische Sanierung
Die KfW-Förderangebote zur Sanierung kann wahlweise als vollständige Sanierung zum Effizienzhaus erfolgen oder in Form einzelner Maßnahmen umgesetzt werden. Die KfW-Kreditangebote 261 und 262 sollen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen.
Ausblick KfW-Fördermittel für energetische Gebäudesanierung
Was mit bereits eingegangen Anträgen zu KfW-Förderangeboten geschehen soll, muss noch entschieden werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will überprüfen, ob für diese ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden können. Die energetische Gebäudesanierung gilt nach wie vor als eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Klimas. Das BMWK hat angekündigt zusammen mit den anderen Ministerien, die Förderung für die energetische Gebäudesanierung zügig aufzunehmen und eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.“
Vortext: Christoph Maisenbacher – 30. Januar 2022 / Update vom 02. Februar 2022
Quelle: ots / VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. / Danke für die Publikationserlaubnis an: Josefin Heddrich| KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Link: https://intelligent-heizen.info/vorlaufiger-stopp-bei-kfw-fordermitteln/
Foto: annca / anncapictures – Pixabay.com
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