Was haben Teelichter und Weihnachtsbäume gemeinsam?

Was haben Teelichter und Weihnachtsbäume gemeinsam. Sie können eine ziemlich große Sauerei in Ihrem Zuhause verursachen. Teelichter, ohne Unterlage oder Schutz auf Holz oder Stein hinterlassen schöne runde Spuren von etwa 3,5 Zentimeter Durchmesser.

Und Tannenbäume – vor allem die Nadeln – brennen sich so sehr in Ihren Holzofen, dass die so gut wie nicht mehr vom Glas zu entfernen sind und zudem wegen des Funkenflugs mehr als gefährlich sind. Zudem sind die trockenen Zweige mit Nadeln wahre Flammenwerfer, die nicht nur als Stichflamme große Probleme verursachen können, sondern auch wegen der hohen Temperaturen dem Ofen Schäden (bis zum Glasbruch) zuführen können.

Der Weihnachtsbaum sollte ein bis zwei Jahre trocknen, bevor er verbrannt wird

Zu viel Rauch und damit Kohlenmonoxid und Feinstaub über den erlaubten Werten entsteht, wenn man den Weihnachtbaum direkt in dem Holzofen verbrennen will. Denn der Feuchtigkeitsgehalt ist zu hoch. – Empfohlen wird eine Trockenlagerung von 12 bis 24 Monaten, so dass sich der Feuchtigkeitsgehalt nicht über 25 Prozent bewegt. Denn was sich darüber bewegt, provoziert Schwierigkeiten mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV). Und zwar genau mit dem ³ 3 Brennstoffe – Absatz 3. (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/ )

Im Wald entsorgter Weihnachtbaum gilt als illegale Abfallentsorgung

Wer mal schnell seinen Weihnachtsbaum im Wald entsorgen will, der sollte beachten, dass es sich hierbei um eine illegale Abfallentsorgung handelt. Was auch immer Sie von dem Thema „zurück zur Natur“ halten, die Gesetzgebung hat da ganz bewusst vorgebäugt. Die Strafen in Rheinland-Pfalz bewegen sich dafür bei maximal 51,13 Euro (wir zitieren hier aus https://www.juraforum.de/news/weihnachtsbaum-entsorgen_248761) – allerdings im Saarland wird mit 300 Euro richtig zugelangt.

Unser Tipp, den wir als RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg Immobiilenmakler nicht das erste Mal unseren Kunden geben: wer es versäumt hat, den Weihnachtsbaum mit dem normalen Restmüll mitzugeben, soll ihn einfach zum Grünabfall bringen. Das mit dem Verbrennen oder dem illegalen Entsorgen sollte man sich selbst zuliebe nicht versuchen.

+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. + Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen +

Text: Christoph Maisenbacher
Quellen: kostenlose-urteile.de – https://www.gutzitiert.de/suchen/?search=gesetze und zitierte Links – 9. Januar 2023
Foto: Henryk Niestój – Arcaion – Pixabay. com

 

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